SCHADENSGUTACHTEN

Ihre Absicherung nach einem unverschuldeten Unfall

Ein professionelles Schadensgutachten bildet die Grundlage für Ihre finanzielle Entschädigung. Nach einem unverschuldeten Unfall sorgt ein unabhängiger Sachverständiger dafür, dass sämtliche Schadenspositionen rechtssicher dokumentiert werden.

Warum ein unabhängiges Gutachten unverzichtbar ist

Nach einem Unfall versuchen gegnerische Versicherungen oft, die Kosten zu minimieren. Ein neutrales Gutachten sichert Ihre Ansprüche und dient als Beweismittel. Es umfasst weit mehr als nur die reinen Reparaturkosten. Wir ermitteln für Sie alle relevanten Werte:

  • Reparaturkostenkalkulation: Exakte Bestimmung der notwendigen Instandsetzungskosten

  • Wertminderung: Berechnung des finanziellen Verlusts trotz fachgerechter Reparatur

  • Wiederbeschaffungswert: Der aktuelle Marktwert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall

  • Restwert: Der Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand

  • Nutzungsausfall: Feststellung der Entschädigung für die Zeit der Reparatur

Ihr Recht auf freie Sachverständigenwahl

Es ist Ihr gesetzliches Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Sachverständigen der Versicherung nicht akzeptieren. Die Kosten für unser Gutachten übernimmt bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden die Versicherung des Unfallverursachers. Für Sie bleibt dieser Service somit vollständig kostenfrei.

Unser Service für Sie

Wir arbeiten schnell und zuverlässig, damit Sie zeitnah zu Ihrem Recht kommen. Unser Team kommt zur Besichtigung direkt zu Ihnen nach Hause oder an den Unfallort.

Wir erstellen Gutachten für folgende Fahrzeugklassen:

  • Personenkraftwagen

  • Lastkraftwagen und Transporter

  • Motorräder

  • Wohnmobile und Wohnwagen

Schnelle Hilfe ohne Zeitverlust

Zeit ist ein entscheidender Faktor bei der Schadensregulierung. Wir erfassen alle Schäden lückenlos und erstellen Ihr Gutachten oft noch am selben Tag. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen bei der Auszahlung der Schadenssumme.

Im Bereich der Fahrzeugversicherung bilden Haftpflicht und Kasko die zentralen Säulen der Absicherung. Die Unterschiede liegen vor allem in der gesetzlichen Verpflichtung und im Umfang des Schutzes.

  • Haftpflichtschaden: Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie reguliert Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten zufügen. Dies umfasst Sachschäden (z. B. Kollisionen mit anderen PKW), Personenschäden sowie Vermögensschäden. Wichtig ist hierbei, dass eigene Schäden am Verursacherfahrzeug nicht über die Haftpflicht abgedeckt sind.

  • Kaskoschaden: Diese Versicherung ist freiwillig und schützt Ihr eigenes Fahrzeug. Die Teilkasko übernimmt Kosten bei äußeren Einflüssen wie Diebstahl, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Blitzschlag), Glasbruch oder Wildunfällen. Die Vollkasko bietet darüber hinaus Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen sowie bei mutwilliger Beschädigung durch Fremde (Vandalismus).

Ein strukturierter Prozess gewährleistet eine effiziente und rechtssichere Schadenregulierung. Der Ablauf gliedert sich in folgende wesentliche Phasen:

  1. Schadenmeldung: Informieren Sie zeitnah die beteiligten Versicherungen über den Vorfall und übermitteln Sie erste Eckdaten zum Unfallhergang.

  2. Beauftragung: Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen. Unser Büro übernimmt die unabhängige Bewertung Ihres Fahrzeugs direkt vor Ort.

  3. Gutachtenerstellung: Wir dokumentieren sämtliche sichtbaren sowie verdeckten Mängel. Das Gutachten umfasst die Kalkulation der Reparaturkosten, die Feststellung der Wertminderung sowie Angaben zum Nutzungsausfall inklusive einer detaillierten Fotodokumentation.

  4. Einreichung: Das fertige Dokument wird der gegnerischen Versicherung als verbindliche Grundlage für die Regulierung zur Verfügung gestellt.

  5. Regulierung: Nach Prüfung übernimmt die Versicherung die Kosten für die Instandsetzung sowie das Sachverständigenhonorar. Die Auszahlung erfolgt direkt an Sie oder die Werkstatt.

Nein, bei einem Haftpflichtschaden steht es Ihnen grundsätzlich frei, wie Sie mit der Entschädigungssumme verfahren. Sie können den Schaden fachgerecht beheben lassen oder sich für die sogenannte fiktive Abrechnung entscheiden.

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den vom Gutachter ermittelten Betrag direkt ausbezahlen, ohne eine Reparatur nachzuweisen. Beachten Sie dabei jedoch eine gesetzliche Besonderheit: Im Falle einer fiktiven Abrechnung wird lediglich der Nettobetrag erstattet. Die Mehrwertsteuer wird von der Versicherung nur dann ausgezahlt, wenn diese tatsächlich durch eine Werkstattrechnung oder beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs angefallen ist.

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehört das Honorar für einen unabhängigen Sachverständigen zu Ihrem gesetzlichen Schadensersatzanspruch. In diesem Fall ist die Versicherung des Unfallverursachers dazu verpflichtet, die Kosten für das Gutachten vollständig zu tragen. Für Sie als Geschädigten bleibt unsere Dienstleistung somit kostenfrei. Wir bieten Ihnen zudem eine direkte Abrechnung mit der Versicherung an, sodass Sie nicht in finanzielle Vorleistung treten müssen.