Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1. Geltung der Bedingungen
§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen.
Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen.
§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens in den Büroräumen des AN unmittelbar fällig. Bei einem Versand des Gutachtens ist die Zahlung sofort ohne Abzug durch Überweisung auf das Konto des AN zu tätigen.
Bei allen Zahlungen ist die Gutachtennummer anzugeben.
Im Fall einer Sicherungsabtretung der Gutachtenkosten erwarten wir den Zahlungseingang von der zuständigen Haftpflichtversicherung innerhalb von 6 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist treten wir von der Sicherungsabtretung zurück und fordern den Auftraggeber zur Zahlung des Gutachtens auf. Hierbei ist unerheblich, ob eine Schadenübernahme durch den zuständigen Haftpflichtversicherer erfolgt.
Die Einräumung von Zahlungszielen und die Vereinbarung von Ratenzahlungen können ausschließlich aufgrund eines schriftlichen Antrages des AG erfolgen. Bei einem Zahlungsverzug kann nach erfolgloser Mahnung ohne weitere Ankündigung das „gerichtliche Mahnverfahren“ eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
Wir weisen darauf hin, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Fall, dass der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist, nur den Nettorechnungsbetrag erstattet.
§ 5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen.
Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden und auch persönlich angefordert werden.
Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.
Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird z. Zt. ein Verrechnungssatz für
Sachverständige in Höhe von 120,00 € pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt.
§ 5.1 Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigung
§ 6. Differenzvergütungsklausel
§ 7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen.
Stornierungskosten werden pauschal mit € 200,00 zzgl. Umsatzsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig.
§ 8. Gutachtenversand
§ 9. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
§ 10. Anwendbares Recht
§ 11. Gerichtstand
§ 12. Datenschutzerklärung:
Selbstverständlich behandeln wir alle im Zuge einer Anfrage übermittelten persönlichen Daten vertraulich und verwehren uns ausdrücklich die Weitergabe an Dritte.
Dies gilt insbesondere für Ihre E-Mail-Adresse. Der Sachverständige wird die personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung von mit Ihnen geschlossenen
Aufträge verarbeiten und nutzen oder soweit die Verarbeitung und Nutzung durch Ihre Einwilligung gedeckt ist.
Wir behalten uns eine gesicherte Speicherung der Kontaktdaten vor. Dies geschieht ausschließlich im Rahmen einer arbeitstechnischen Adressverwaltung.
Fragen zum Datenschutz in Bezug auf www.gutachten-sv.de können Sie jederzeit stellen an die Datenschutzbeauftragten:
Hanseatische Kfz Gutachten UG Gencay Eroglu und Ugur Eroglu
§ 13. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel
Sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Bestandteile derselben unwirksam sein oder Regelungslücken enthalten, so wird die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Stand: 01/2026
