Ratgeber

Ein KFZ Gutachten ist ein offizielles Dokument, welches den technischen Zustand sowie den finanziellen Wert eines Fahrzeugs detailliert dokumentiert. Sie benötigen eine solche Expertise insbesondere nach einem unverschuldeten Unfall zur Schadensfeststellung, für eine objektive Fahrzeugbewertung vor einem Kauf oder Verkauf sowie für Versicherungszwecke. Das Gutachten dient als rechtssichere Grundlage, um den entstandenen Schaden exakt zu beziffern und Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel ausreichend, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, dessen Kosten unter der Grenze von etwa eintausend Euro liegen. Bei komplexeren Fällen oder größeren Beschädigungen ist ein detailliertes Gutachten zwingend erforderlich. Nur ein Sachverständigengutachten berücksichtigt wertrelevante Faktoren wie die merkantile Wertminderung oder den Nutzungsausfall und bietet Ihnen bei rechtlichen Auseinandersetzungen eine belastbare Beweissicherung.

Der Prozess in unserem Sachverständigenbüro ist klar strukturiert, um Ihnen maximale Sicherheit zu bieten:

  • Terminvereinbarung: Wir bieten Ihnen kurzfristige Besichtigungstermine an Ihrem Wunschort an.

  • Fahrzeugbesichtigung: Ein Experte führt eine visuelle Inspektion inklusive vollständiger Fotodokumentation durch, wobei auch verdeckte Mängel geprüft werden.

  • Datenanalyse: Wir erfassen alle technischen Details sowie die individuelle Ausstattung und prüfen die Reparaturhistorie.

  • Gutachtenerstellung: Auf Basis der Kalkulationsdaten ermitteln wir die Reparaturkosten, den Marktwert sowie eine eventuelle Wertminderung.

  • Unterstützung: Wir übergeben Ihnen das Gutachten und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit der Versicherung oder vermitteln auf Wunsch spezialisierte Anwälte für Verkehrsrecht.

  • Auszahlung: Sie entscheiden selbst, ob Sie den Schaden fachgerecht reparieren lassen oder sich die Summe fiktiv auszahlen lassen wollen.

Für eine präzise Bewertung Ihres Klassikers sind Dokumente zur Fahrzeughistorie sowie Nachweise über durchgeführte Restaurierungen von großer Bedeutung. Besonders wertsteigernd wirken Informationen über verbaute Originalteile, ein lückenloses Serviceheft sowie Belege über frühere Wartungsarbeiten. Diese Details ermöglichen es uns, die Originalität und den besonderen Marktwert Ihres Oldtimers rechtssicher festzustellen.

Ein häufiger Fehler ist die vorschnelle Annahme von Regulierungsangeboten der gegnerischen Versicherung ohne unabhängige Prüfung. Oft werden dabei Positionen wie die Wertminderung oder die freie Werkstattwahl unterschlagen. Vermeiden Sie finanzielle Einbußen, indem Sie von Beginn an einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt und eine lückenlose Schadensdokumentation garantiert.

Die merkantile Wertminderung beschreibt den finanziellen Verlust, den Ihr Fahrzeug trotz einer fachgerechten Reparatur erleidet. Wir berechnen diesen Wert unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters, der Laufleistung, des Marktwertes sowie der Schwere des Schadens. Diese Summe steht Ihnen als Schadensersatz zu, da ein Unfallwagen am Markt einen geringeren Preis erzielt als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug.

In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten innerhalb von ein bis drei Werktagen nach der Besichtigung. In dringenden Fällen bieten wir eine Expressbearbeitung an, damit die Schadensregulierung so schnell wie möglich eingeleitet werden kann.

Dieses Dokument bestätigt offiziell die fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeugs gemäß den Gutachtenvorgaben. Es dient als Beweis gegenüber der Versicherung, dass keine Altschäden mehr vorliegen, und sichert Ihnen bei einem erneuten Unfall den vollen Anspruch auf Entschädigung. Zudem steigert eine Bestätigung die Glaubwürdigkeit und den Wiederverkaufswert Ihres Kraftfahrzeugs.

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) gehört das Honorar für den unabhängigen Sachverständigen zum Gesamtschaden. Das bedeutet, dass die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihr Gutachten vollständig übernehmen muss. Sie müssen hierfür in der Regel nicht in Vorkasse gehen.

Ja, im Haftpflichtschadenfall haben Sie das Recht auf eine freie Werkstattwahl. Sie sind nicht verpflichtet, eine von der Versicherung vorgeschlagene Partnerwerkstatt aufzusuchen. Unser Gutachten bildet die Grundlage für die Reparatur in Ihrem Vertrauensbetrieb.